Gesetzliche Gewährleistung
Ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware bleiben uneingeschränkt bestehen.
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Eine freiwillige Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.
EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung als PDF öffnen